Found in November 2026 Help-Telefon für ungewollt Schwangere
Bis zur Einführung der Fristenregelung 2002 waren Abtreibungen in der Schweiz illegal. Nur wenn eine körperliche oder seelische Notlage vorlag, war eine Abtreibung möglich. Doch die Kantone legten das strenge Gesetz sehr unterschiedlich aus.
Hilfe bei Fragen rund um ungewollte Schwangerschaften erhielten Frauen und Jugendliche zwischen 1979 und 1996 von Freiwilligen, die ein Help-Telefon betrieben. Sie berieten anonym und gaben Adressen von vertrauenswürdigen Ärzt:innen weiter. Das Angebot entsprach einem Bedürfnis – in der ersten Woche riefen bereits über 80 Personen an.
Mehr zum Help-Telefon und zur Geschichte der Freiwilligkeit: umtun.ch